Prüfung von Brandschutznachweisen

Als Prüfsachverständige für Brandschutz nach               §19 PrüvBau prüfe ich Brandschutznachweise und Brandschutzkonzepte auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Ich überwache die Umsetzung der von mir bescheinigten Brandschutznachweise während der Bauausführung und bescheinige die Verwirklichung der Brandschutzmaßnahmen.

Für nicht prüfpflichtige Vorhaben bescheinige ich die Voraussetzung für vorliegende Abweichungen. 

 

Gemäß Art. 62b der Bayerischen Bauordnung muss der Brandschutznachweis für

 

  • Sonderbauten
  • Mittel- und Großgaragen und 
  • Gebäude der Gebäudeklasse 5

 

durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz bescheinigt sein oder bauaufsichtlich geprüft werden.

Die Prüfung Ihrer Brandschutznachweise erfolgt neutral, unabhängig und gewissenhaft.

Als Spezialistin auf dem Gebiet des Brandschutzes verfüge ich über ein großes Fachwissen und bin offen für moderne Ansätze und Lösungsvorschläge.

Brandschutzplanung

Gut geplanter Brandschutz bildet eine Symbiose mit der Architektur. Er ist nahezu unsichtbar und integriert sich unauffällig in das Bauwerk.

Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen individuell für Ihr Projekt. Dafür arbeiten wir von Beginn der Planung an mit Architekten, Planern und Bauherren Hand in Hand. 

Eine frühe Einbindung des Brandschutzplaners in die Planung eines Gebäudes lässt eine funktionale und wirtschaftliche Lösung entstehen die sich im Einklang mit der Architektur verbindet, um im Ernstfall  Leben zu schützen.

 

Wir planen Brandschutz für:

  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Verkaufsstätten
  • Wohngebäude
  • Garagen
  • Hochhäuser
  • Industriebauten
  • Funktürme
  • Windenergieanlagen
  • Hochregalanlagen
  • Industrieanlagen
  • Rechenzentren
  • Labore
  • Reinräume
  • Büro- und Verwaltungsbauten
  • Krankenhäuser/ Heime
  • Banken
  • Schulen/ Hochschulen
  • Museen
  • Sportstätten/ Stadien, u.v.m

Gutachten Stellungnahmen

Es gibt noch viele weitere Bereiche in denen wir unser Fachwissen und unsere Erfahrung im Bereich Brandschutz einbringen.  Wir erstellen Gutachten z.B. bei Rechtsstreitigkeiten, fertigen Stellungnahmen zu einzelnen Fragestellungen oder bewerten Bestandssituationen.

 

unsere Leistungen:

  • Gutachten
  • Stellungnahmen
  • Bestandsermittlung
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Feuerwehrpläne
  • Brandschutzordnungen, usw.

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